Behördliche Anerkennungen | ||
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"Die Tagung der deutschsprachigen Luftfahrtbehörden (A, CH, D) hat sich bei ihrem Treffen auch mit dem LAS befaßt. Dabei wurde der Einsatz Ihres Verfahrens- Übungsgerätes zur fliegerischen Inübunghaltung bzw. Weiterbildung, wie z.B. für CVFR und IFR, allgemein befürwortet." Bundes-Verkehrsministerium, Bonn, Deutschland "Betrifft: Zulassung des Verfahrenstrainers LAS. Nach Besichtigung und Probefliegen des Verfahrenstrainers LAS-VGA erlaubt sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt mitzuteilen, daß gegen die Verwendung des Gerätes in der Grundausbildung für Privatpiloten gemäß Annex 1 keine Einwendungen bestehen." Bundesamt für Zivilluftfahrt, Wien, Österreich "Nach Überprüfung Ihres LAS CVFR- und IFR-Verfahrens Trainingsgerätes haben wir keine Einwendungen, daß dieses als Verfahrenübungsgerät für IFR- und CVFR-Navigationsübungen verwendet wird. Bezüglich der verwendeten Software stellen wir fest, daß nur maßstabgetreue und wirklichkeitsnahe Programme einen praktischen Übungserfolg bringen, was beim LAS offenbar erfüllt wird." Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bern, Schweiz "Anerkennung des Flugübunggerätes Modell LAS 4.0 PCFTD. Während der Ausbildung zur IFR-Berechtigung kann der Prüfungskandidat bis zu 20 Stunden im Flugübungsgerät in sein Flugbuch eintragen. Während er Ausbildung zur Nachtflugberechtigung kann der Prüfungskandidat bis zu 2 Stunden im Flugübungsgerät in sein Flugbuch eintragen. Luftfartsverket, Oslo, Norway |